Sie können Ihre Mobilfunknummer schon vor Vertragsende zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Der alte Vertrag läuft weiter; die vereinbarten Kosten zahlen Sie bis zum regulären Ende.
Für die Mitnahme muss Ihr bisheriger Anbieter die Nummer in der Regel freigeben. Beim neuen Anbieter müssen Sie außerdem die Rufnummernmitnahme beauftragen. Manche Anbieter nennen die Freigabe „Opt-In“; Bezeichnungen und Abläufe unterscheiden sich.
Was sich beim Wechsel ändert
Nach der Mitnahme nutzen Sie Ihre bisherige Nummer beim neuen Anbieter. Der alte Vertrag endet dadurch nicht. Ihr bisheriger Anbieter kann diesem Vertrag eine neue Nummer zuweisen, damit er bis zum vereinbarten Ende weiterläuft.
Beginnt der neue Vertrag schon vor dem Ende des alten, zahlen Sie in der Überschneidungszeit möglicherweise für beide Verträge. Prüfen Sie deshalb vorab das Vertragsende, die Kündigungsfrist und Ihre letzte Rechnung. Auch Raten für ein mit dem Vertrag gekauftes Handy oder vereinbarte Rabatte können weiterlaufen.
Für die Rufnummernmitnahme selbst darf Ihnen der Anbieter kein Entgelt berechnen. Die Kosten des alten Vertrags laufen weiter. Der neue Anbieter übernimmt sie nur, wenn sein konkretes Angebot das vorsieht. Einen allgemeinen Anspruch darauf haben Sie nicht.
Rufnummer vor Vertragsende mitnehmen
- Freigabe beim alten Anbieter anfordern. Suchen Sie im Kundenkonto oder auf der Hilfeseite nach einem dieser Begriffe: „Rufnummernmitnahme“, „Rufnummernfreigabe“ oder „Opt-In“. Je nach Anbieter lässt sich die Freigabe online, telefonisch oder über ein Formular beantragen.
- Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Geben Sie an, dass Sie die Nummer vor dem Ende des bisherigen Vertrags mitnehmen möchten. Der neue Anbieter nimmt den Auftrag entgegen und stimmt den Wechsel mit dem alten Anbieter ab.
- Kundendaten genau abgleichen. Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen zu den Angaben beim bisherigen Anbieter passen. Prüfen Sie auch, ob die Rufnummer korrekt eingetragen ist. Bei einem Geschäftskundenvertrag können zusätzlich Firmen- oder Kundennummern nötig sein.
- Den bestätigten Wechseltermin abwarten. Richten Sie sich nach dem bestätigten Termin und testen Sie danach Anrufe, SMS und mobile Daten mit der neuen SIM-Karte oder eSIM.
Eine Freigabe kann befristet sein. O2 und Vodafone geben für ihr jeweiliges Opt-In eine Gültigkeit von 30 Tagen an. Beantragen Sie die Portierung deshalb zeitnah nach der Freigabe und prüfen Sie die Frist bei Ihrem Anbieter. Auch die Bearbeitungsdauer hängt vom Anbieter und vom Einzelfall ab. O2 und Vodafone nennen für ihre Abläufe bei einer vorzeitigen Mitnahme etwa acht Arbeitstage; das ist keine allgemeine Garantie.
Den alten Vertrag weiterführen
Nach der Mitnahme bleibt Ihr alter Vertrag bis zum regulären Vertragsende bestehen. Sie müssen ihn weiterhin nach den vereinbarten Bedingungen bezahlen. Falls Sie den Vertrag noch nicht gekündigt haben, kümmern Sie sich separat um die Kündigung. Die Rufnummernmitnahme ersetzt sie nicht.
Fragen Sie Ihren bisherigen Anbieter, welche Nummer der alte Vertrag nach der Portierung erhält und ob Ihre bisherige SIM-Karte weiterverwendet wird. Die Details richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und Anbieter. Planen Sie den Wechsel außerdem so, dass Sie mit der neuen SIM-Karte weiter auf wichtige Konten zugreifen können, für die Sie per SMS einen Bestätigungscode erhalten.
Vorzeitig wechseln oder warten?
Eine vorzeitige Mitnahme eignet sich, wenn Sie die Nummer schon jetzt beim neuen Anbieter nutzen möchten und die Kosten für eine mögliche Vertragsüberschneidung einkalkuliert haben. Soll die Nummer erst zum Ende des alten Vertrags wechseln, kündigen Sie den Vertrag regulär und beauftragen die Mitnahme passend zum Vertragsende.
Nach dem Vertragsende gilt eine gesetzliche Frist von mindestens einem Monat, in der Sie die Mitnahme beantragen können. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, wenn Sie die Nummer behalten möchten.
Wenn die Rufnummernmitnahme scheitert
Wird die Portierung abgelehnt oder verzögert, prüfen Sie zuerst, ob der alte Anbieter die Nummer freigegeben hat und ob Ihre Angaben exakt mit seinen Vertragsdaten übereinstimmen. Fragen Sie beim neuen Anbieter nach dem konkreten Ablehnungsgrund, denn er führt den Wechselauftrag.
Der Anbieter soll Ihre Nummer am vereinbarten Tag umstellen und technisch aktivieren, spätestens am folgenden Arbeitstag. Wird dieser Termin überschritten und lässt sich das Problem mit dem Anbieter nicht klären, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden.
