Sie können Ihre Handynummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitnehmen, während Ihr bisheriger Vertrag weiterläuft. Bei der Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, übernimmt der neue Anbieter Ihre Nummer. Ihr alter Vertrag und die vereinbarten Kosten laufen bis zum Vertragsende weiter.
Auf Wunsch führt der bisherige Anbieter den Vertrag mit einer neuen Rufnummer fort. Möchten Sie den Vertrag beenden, müssen Sie ihn separat und fristgerecht kündigen.
Der alte Vertrag läuft weiter
Nach dem Telekommunikationsgesetz dürfen Sie Ihre Mobilfunknummer bereits während der Vertragslaufzeit zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Ihre Nummer kann also schon zum neuen Anbieter wechseln, während der alte Tarif weiterläuft. Dadurch entstehen möglicherweise vorübergehend Kosten für beide Verträge.
Überlegen Sie deshalb, ob Sie die Nummer sofort brauchen oder bis zum Vertragsende warten können. Wenn der alte Vertrag ohnehin bald ausläuft, lässt sich die Mitnahme zum Vertragsende mit der Kündigung abstimmen. Bei einer vorzeitigen Mitnahme bleibt die Kündigung trotzdem Ihre Aufgabe.
Rufnummernmitnahme beantragen
Beauftragen Sie am besten den neuen Mobilfunkanbieter mit der Rufnummernmitnahme. Wenn Sie die Nummer während des laufenden Vertrags mitnehmen, verlangt der bisherige Anbieter je nach Ablauf zusätzlich eine Freigabe. Erkundigen Sie sich dort, ob Sie eine solche Erklärung abgeben müssen und wie lange sie gilt.
Achten Sie darauf, dass beim alten und neuen Anbieter dieselben persönlichen Angaben hinterlegt sind und Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie Rufnummer stimmen. Abweichungen können die Übertragung verzögern oder dazu führen, dass der Auftrag abgelehnt wird.
Gehen Sie dabei in dieser Reihenfolge vor:
- Legen Sie fest, ob die Nummer sofort oder zum Vertragsende wechseln soll.
- Fragen Sie den bisherigen Anbieter nach einer nötigen Freigabe für die vorzeitige Portierung.
- Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Mitnahme und gleichen Sie dabei Ihre Vertragsdaten ab.
- Kündigen Sie den alten Vertrag separat, wenn Sie ihn nicht weiterführen möchten.
Die Dauer der Mitnahme hängt vom Anbieter und vom Ablauf ab. Jeder genannte Zeitraum gilt nur für den Anbieter, der ihn angibt. Stimmen Sie den Wechseltermin daher mit dem neuen Anbieter ab und planen Sie für die Aktivierung etwas Spielraum ein.
Kosten und Fristen der Rufnummernmitnahme
Anbieter dürfen für die Rufnummernmitnahme kein direktes Entgelt verlangen. Die laufenden Kosten des alten Vertrags entfallen dadurch aber nicht. Prüfen Sie vor der vorzeitigen Mitnahme Ihrer Nummer, welche Kündigungsfrist gilt und wann der Vertrag endet.
Nach dem Vertragsende haben Sie gesetzlich noch einen Monat Anspruch auf die Mitnahme Ihrer Rufnummer. Anbieter können längere Fristen einräumen. Fragen Sie deshalb beim bisherigen Anbieter nach der konkreten Frist.
Die Rufnummernmitnahme und die technische Aktivierung sollen am vereinbarten Tag stattfinden, spätestens bis zum Ende des folgenden Arbeitstags. Bei einer verzögerten Rufnummernmitnahme sieht das Gesetz 10 Euro Entschädigung pro Tag vor. Wenn Sie beim Anbieterwechsel länger ohne Versorgung sind, gelten eigene Regeln: Für jeden weiteren Arbeitstag sind 10 Euro oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts vorgesehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Entschädigungen setzen voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.
Festnetznummern sind anders geregelt
Die Möglichkeit, eine Mobilfunknummer jederzeit während des laufenden Vertrags mitzunehmen, gilt ausdrücklich für Mobilfunk. Übertragen Sie diese Regel daher nicht einfach auf eine Festnetznummer. Bei Festnetzanschlüssen wird die Mitnahme grundsätzlich mit dem Vertragsende abgestimmt. Eine geografische Festnetznummer ist außerdem an den Standort gebunden.
